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Noch bis zum 15. Oktober bewerben: So funktioniert die Fördermaßnahme „KMU-innovativ“

Kleine und mittlere Unternehmen sind in vielen Bereichen Vorreiter des technologischen Fortschritts. Mit der Förderinitiative KMU-innovativ unterstützt das Bundesministerium für Bildung und Forschung Spitzenforschung im deutschen Mittelstand. Interessierte Unternehmen könne sich noch bis zum 15. Oktober auf die Förderung bewerben.
Alles zur Förderung KMU-innovativ

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bilden eine tragende Säule der deutschen Wirtschaft. Sie sind heute in Wertschöpfungsketten vom Zulieferer bis zum Systemhersteller vertreten, oftmals hochspezialisiert und interdisziplinär vernetzt sowie wichtige Partner in Innovationssystemen und somit Treiber des technischen Fortschritts.

Mit Hilfe der Fördermaßnahme „KMU-innovativ“ will das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) das Innovationspotenzial kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) im Bereich Spitzenforschung stärken sowie die Forschungsförderung insbesondere für erstantragstellende KMU attraktiver gestalten. Mit KMU-innovativ sollen KMU motiviert und unterstützt werden, eigene risikoreiche Forschungs- und Entwicklungsprojekte im Verbund durchzuführen und dabei mit Hochschulen und Forschungseinrichtungen zu kooperieren.

Ein Alleinstellungsmerkmal der Förderung ist dabei die Vereinfachung von Beantragung und Bewilligung von Fördermitteln für KMU. Ein zentraler Lotsendienst hilft in allen Fragen weiter, verbindliche Bearbeitungsfristen geben Planungssicherheit. Um den Aufwand möglichst gering zu halten, ist zunächst lediglich eine Projektskizze an den Projektträger einzureichen. KMU-innovativ ist dabei in Technologiefelder integriert, die für Deutschlands Zukunft besonders wichtig sind.

Was wird gefördert?

  • Einzelprojekte von KMU oder Verbundprojekte unter Beteiligung anderer Industrie- und/oder Forschungspartner (nur Partner mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland)
  • risikoreiche und vorwettbewerbliche Forschungs- und Entwicklungsprojekte.
  • Zu Projektende soll ein prototypisches Verfahren, Produkt oder Dienstleistung vorliegen, kein marktfähiges Produkt.

Welche weiteren Rahmenbedingungen gelten?

  • Die Regellaufzeit liegt bei 24 Monaten.
  • Ein signifikanter Anteil der Forschungsleistung muss von den beteiligten KMU erbracht werden.
  • Der Nutzen des Projektes muss in erster Linie den KMU zugutekommen, z. B. durch wirtschaftliche Verwertung der Projektergebnisse und Verbesserung ihrer Wettbewerbsfähigkeit.
  • Unternehmen können mit bis zu 50 % der Gesamtkosten gefördert werden (ggf. mit einem zusätzlichen KMU-Bonus von bis zu 20%, falls eine Antragsberechtigung gemäß KMU-Definition der Europäischen Kommission vorliegt). Die Förderquote bei Forschungseinrichtungen, Hochschulen und Gebietskörperschaften beträgt bis zu 100%.
  • Projektskizzen können jederzeit eingereicht werden. Bewertungsstichtage für Projektskizzen sind jeweils der 15. April und der 15. Oktober.

Für die Erstberatung steht der Lotsendienst für Unternehmen bei der Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes zur Verfügung:

lotse@kmu-innovativ.de, Telefon 0800 2623-009 (kostenfrei) oder über das Kontaktformular

Er berät bei der Prüfung der Passfähigkeit der Projektidee zum Themenfeld und unterstützt bei der Klärung der Antragsberechtigung gemäß KMU-Definition der Europäischen Kommission.

Hier finden Sie weiterführende Informationen zu KMU-innovativ

Sie interessieren sich für Fördermöglichkeiten für Ihr Unternehmen? Hier finden Sie einen kompakten Überblick über die wichtigsten Förderungen für die Digitalisierung des Mittelstands.


Text: Alexander Krug

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